Je nach Anlass werden insbesondere betrachtet: Lage und Umfeld, Größe und Zuschnitt des Grundstücks, Art und Umfang der Bebauung, Baujahr und Bauweise, der Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Haustechnik und Bädern, die Wohn- und Nutzflächen, die Nutzung (Eigennutzung, Vermietung, Leerstand) sowie rechtliche Rahmenbedingungen wie Wegerechte, Baulasten oder Erbbaurechte. Ziel ist ein vollständiges Bild von Objekt und Markt.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Baugenehmigungen samt Abnahmen, Modernisierungsnachweise mit Rechnungen, bei vermieteten Objekten Mietverträge und Mietübersichten, bei Wohnungseigentum die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Die vollständige Liste zum Abhaken: Checkliste Unterlagen für den Immobiliengutachter.
Stellen Sie den Zugang zu allen relevanten Bereichen sicher — auch Dachboden und Keller. Sorgen Sie für funktionierende Beleuchtung und sichere Begehbarkeit, legen Sie die Unterlagen geordnet bereit und sprechen Sie bekannte Mängel offen an: Ein Gutachter bewertet keine Hochglanz-Kulisse, sondern den tatsächlichen Zustand — Transparenz beschleunigt das Verfahren und erhöht die Belastbarkeit des Ergebnisses.
Typisch sind eine kurze Besprechung von Auftrag und Bewertungsziel, die Begehung von Grundstück und Gebäude, stichprobenartige Aufmaßkontrollen, eine Fotodokumentation und die Klärung offener Fragen zu Modernisierungen und Nutzung. Notieren Sie sich vorab Modernisierungen mit Jahresangabe, bekannte Schäden und Ihre Fragen zur Methodik — so geht nichts unter.
Das Gutachten entsteht aus den erhobenen Daten, Ihren Unterlagen und der Marktrecherche. Ein professionelles Gutachten legt die Methodik offen, dokumentiert Annahmen nachvollziehbar und bleibt auch für Laien verständlich. Ob Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB das richtige Format ist, klärt das kostenlose Erstgespräch.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Steuerberater, Rechtsanwalt oder das zuständige Amt.

Datenaufbereitung und Bewertungsmethodik dieser Seite werden von einem zertifizierten Immobiliengutachter aus dem Rhein-Erft-Kreis fachlich begleitet. Die amtlichen Richtwerte selbst stellen die Gutachterausschüsse fest; Mediane, Vergleiche und Einordnungen sind eigene, indikative Aufbereitungen.
Zum Gutachter-Profil → · Mehr über die verantwortliche Person und das Angebot: Über WERTATLAS.NRW
In fünf Schritten ordnen wir Ihre Immobilie indikativ in den Markt ein.
Adresse jetzt bewerten →